Kontaktieren Sie uns 079 628 87 80
Wir beraten und begleiten Sie in ihrer persönlichen Situation.
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Drohungen und Gewalt sind eine Straftat und können eine grosse Belastung für Ihre körperliche und psychische Gesundheit sein. Die Opferhilfeberatung informiert Sie über Ihre Rechte und unterstützt Sie bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten. Bei akuter Gefahr rufen Sie den Polizeinotruf 117. Die Polizei kann die Gewalt stoppen.
Nein. Sie können die Beratung und Hilfe auch in Anspruch nehmen, wenn Sie keine Anzeige machen. Wir informieren Sie über ihre Rechte und besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Wenn ja, können wir Sie im Strafverfahren begleiten.
Ja. Gemäss Art. 175 ZGB dürfen Sie die eheliche Wohnung ohne Voranmeldung verlassen, wenn Sie sich in Ihrer Sicherheit bedroht fühlen. Bei einem späteren gerichtlichen Trennungs- oder Scheidungsverfahren werden Ihnen daraus keine Nachteile entstehen.
Ja. Sie haben das Recht und die Pflicht, Ihre Kinder in Sicherheit zu bringen, wenn der Schutz und die Sicherheit zu Hause nicht gewährleistet sind. Wir raten Ihnen, die Kinder mitzunehmen.
Ja. Fehlende finanzielle Mittel sind kein Hinderungsgrund wegzugehen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach Lösungen.
Wir setzen uns gegen körperliche, sexuelle und psychische Gewalt ein und für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Personen.
Wir beraten, unterstützen und informieren gewaltbetroffene Personen und involvierte Drittpersonen über ihre Rechte und Ansprüche im Rahmen des Opferhilfegesetzes.
Wir beherbergen Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind und deren Schutz und Sicherheit zu Hause nicht mehr gewährleistet ist.
Wir arbeiten mit Fachstellen und sozialen Institutionen zusammen.
Wir leisten Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, halten Vorträge zum Thema Gewalt und bieten Weiterbildungen und Schulungen an.
Wir sind eine kantonal anerkannte Opferhilfeberatungsstelle. Wir beraten und begleiten gewaltbetroffene Personen.
Wir bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz und Unterstützung und eine Notunterkunft im Frauenhaus.
Dienstag bis Freitag von
9.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
24 Stunden Erreichbarkeit für die Polizei
Notrufnummer 117
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