SOS

Über uns

Vor 30 und mehr Jahren herrschte hinter der Fassade der heilen Familie der Notstand von Frauen, die Gewalt durch ihren Partner erlitten.

Mit der Gründung des Vereins Unterschlupf am 30. November 1993 gab sich eine Gruppe  sozial und politisch engagierter Frauen den Auftrag für gewaltbetroffene Frauen Anlaufsstelle zu sein und ihnen Beherbungsmöglichkeiten zu bieten.


Gründungsmitglieder: Sr. Christophora (Präsidentin), Stucky Alice (Vizepräsidentin), Zehnder Lea (Aktuarin), Kronig Anna (Kassierin), Näpfli Philipp, Imhof Daniela und Hauser Brigitte (Beisitzende)


Der Vereinsgründung gingen zwei Jahre Projektarbeit voraus. In einer eigens in Auftrag gegebenen Studie «(K)ein Tabu» wurde ermittelt, inwieweit im Oberwallis das Thema  Gewalt in Ehe und Partnerschaft wahrgenommen wurde und wie gross die Akzeptanz für ein regionales Frauenhaus war.


Im Wissen um die fehlende Akzeptanz für ein Frauenhaus in der Region und aufgrund fehlender Finanzen wurde ein dezentrales Modell eines Frauenhauses erarbeitet, das bis zum heutigen Tag Bestand hat.


Der Unterschlupf ist aufgrund mehrerer, im ganzen Oberwallis verteilter Beherbergungsmöglichkeiten nicht ein Frauenhaus im klassischen Sinne . Und trotzdem entspricht er mit seinen Angeboten den Anforderungen des Leistungskatalogs der Frauenhäuser der Schweiz und ist seit 2004 Mitglied der Dachorganisation der Frauenhäuser, Schweiz und Lichtenstein.

 

Der Unterschlupf ist seit jeher mehr als ein Frauenhaus. Denn primäres Ziel war  die Beratung von gewaltbetroffenen Frauen, so dass diese sich aus Gewaltsituationen loslösen konnten. Eine Beherbergung bot Schutz und galt als Übergangslösung.  

 

Im November 1993, bei der Vereinsgründung ahnte niemand vom Unterschlupf,  dass das im selben Jahre bundesweit erlassene Opferhilfe-Gesetz eine massgebende Bedeutung für die Entwicklung und Geschicke des Unterschlupfs bekommen sollte.


  • 1996 erhielt der Unterschlupf aufgrund seiner hohen Erreichbarkeit von Seiten der kantonalen Opferhilfe-Kommission das Mandat für den Pikettdienst ausserhalb der regulären Bürozeiten der damaligen Opferhilfestelle Oberwallis.
  • 1993 -2003: Nach  der 10-jährigen Finanzierung durch Spenden und  der ehrenamtlichen Arbeit der ersten Mitarbeiter:innen folgte nach einer Auswertung der bis dahin erbrachten Leistungen und Aufgaben im Jahre 2003 die erste Anstellung von zwei Teamfrauen zu 80%.
  • 2003-2005: In einer Denkpause wurden neue strategische Richtlinien und ein Konzept erarbeitet, die darauf abzielten die Aufgaben im Unterschlupf zu professionalisieren.
  • 2005-2008: Nach diversen Verhandlungen um eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton erhielt der Unterschlupf im Oktober 2008 durch die Dienstelle für Soziales die kantonale Anerkennung als Fachstelle für die Opferhilfeberatung Oberwallis.
  • 2017 wurde das Mandat durch die Aufgaben zur Bewältigung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) erweitert.
  • Seit 2018 werden die Aufwendungen für die Beherbergungen, das heisst die eigentliche Frauenhausarbeit,  durch einen zweiten Leistungsauftrag von Seiten des Kantonalen Amtes für Gleichstellung und Familie KAGF finanziell mitgetragen.
  • 2019-2021: Einführung des Konzeptes zur Beratung von Kindern und Jugendlichen an der Opferhilfestelle. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Straftaten werden, erhalten eine eigene Stimme.
  • 2022: Nach der Überarbeitung des Beherbergungkonzeptes wird bei Beibehalt des dezentralen Frauenhausmodelles das bisherige Team durch  3-4 Betreuer:innen verstärkt.

 


Gesellschaftspolitische Entwicklung und deren rechtlichen Eckpfeiler:


  • Januar 1993: Das Opferhilfegesetz, siehe Bundesgesetz der Schweiz über die Hilfe an Opfer von Straftaten, tritt in Kraft.
  • April 2004: Häusliche Gewalt wird zum Offizialdelikt erklärt, das von Amtes wegen verfolgt werden kann. Entsprechend erfolgten Anpassung im kantonalen Polizeigesetz.
  • 2006: Recherche von Amnesty International, Sektion Schweiz betreffend staatlicher Massnahmen im Kanton Wallis gegen häusliche Gewalt. Diskussion auf Bundesebene der Möglichkeit der Wegweisung von gewaltausübenden Person.
  • 2015: Die Möglichkeit der Wegweisung der gewaltausübenden Person wird im kantonalen Polizeigesetz des Wallis übernommen.
  • 2011: Istanbulkonvention: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt  gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
  • Januar 2017: Das kantonale Gesetz gegen häusliche Gewalt im Wallis tritt in Kraft.
  • April 2018: Die Istanbulkonvention tritt in der Schweiz in Kraft.

Mahatma Gandhi sagte einst: «Ich glaube an die Gewaltlosigkeit als einziges Heilmittel». Für eine solche Gewaltlosigkeit setzen wir uns vom Vorstand ein. Denn auch wir sind der festen Überzeugung, dass Gewalt nie ein Heilmittel ist. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Personen bedanken, welche unseren Verein unterstützen und sich für ein gewaltfreies Miteinander einsetzen.


Christian Bayard, Präsident Verein Unterschlupf

Wir finanzieren uns durch Leistungsaufträge des Kantons, Mitgliederbeiträgen und Spenden.

Wir sind eine kantonal anerkannte Anlauf- und Fachstelle für Opfer von Gewalt.


Wir engagieren uns in fachspezifischen Arbeitsgruppen und Kommissionen.


In Öffentlichkeits-, Präventions- und Sensibilisierungsarbeit setzen wir uns gegen häusliche Gewalt und für die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen, Männern und Kindern ein.


Wir führen Projekte durch.


Wir bieten Schulungen zu verschiedenen fachspezifischen Themen an.


Wir halten Vorträge in Vereinen und Schulen.

Die Aufgaben der Geschäftsleitung teilen sich Frau Rafaela Burchard, Sozialpädagogin und Nadia Loretan Fachpsychologin für Psychotherapie FSP,  Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP.

Das aktuelle Team besteht aus 5 Fachfrauen mit Grundausbildung in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit. Alle Teamfrauen verfügen über eine spezialisierte Ausbildung in Opferhilfeberatung. Die Teamfrauen teilen sich ein Gesamtpensum von 280 Stellenprozent.

Wir sind täglich für Sie da

WIR SIND EINE KANTONAL ANERKANNTE OPFERHILFEBERATUNGSSTELLE. WIR BERATEN UND BEGLEITEN GEWALTBETROFFENE PERSONEN. 


WIR BIETEN GEWALTBETROFFENEN FRAUEN UND IHREN KINDERN SCHUTZ UND UNTERSTÜTZUNG UND EINE NOTUNTERKUNFT IM FRAUENHAUS.

Frauenhaus Unterschlupf

079 628 87 80

info@unterschlupf.ch


Montag bis Freitag von

9.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage von 10.00 - 11.00 Uhr

24 Stunden Erreichbarkeit für die Polizei

Opferhilfeberatung

027 946 85 32

opferhilfeberatung@oberwallis.ch


Montag bis Freitag von

9.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertage von 10.00 - 11.00 Uhr

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